Häufig gestellte Fragen
- Was ist ein verkehrspsychologisches Gutachten? Wer ordnet das an?
Bei einem Sicherungsentzug Ihres Führerausweises verfügt Ihr zuständiges Strassenverkehrsamt eine verkehrspsychologische und/oder eine verkehrsmedizinische Begutachtung. Ziel dieser Begutachtung(en) ist es, Ihre Fahreignung zu beurteilen.
Ein Sicherungsentzug wird insbesondere bei körperlichen oder geistigen Krankheiten oder Gebrechen, bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht oder bei charakterlicher Nichteignung angeordnet. Der Sicherungsentzug wird auf unbestimmte Zeit verfügt. Er ist mit einer Sperrfrist verbunden, welche der Mindestentzugsdauer für die begangene Zuwiderhandlung entspricht.
Ebenfalls kann ein Sicherungsentzug aus dem Kaskadensystem erfolgen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wiederholt schwere oder mittelschwere Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen haben. Auch der Sicherungsentzug aus dem Kaskadensystem wird auf unbestimmte Zeit ausgesprochen, allerdings ist dieser mit einer Sperrfrist von mindestens 24 Monaten verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, nach Ablauf der Sperrfrist die Wiederherstellung der Fahreignung mittels Eignungsuntersuchung zu beweisen.
Wurde Ihr Führerausweis auf Probe annulliert, haben Sie sich ebenfalls einer Eignungsuntersuchung zu stellen.
- Wer bezahlt diese Untersuchung?
Die Kosten haben vollumfänglich Sie zu tragen.
- Wie kann ich mich zu der Begutachtung anmelden?
Sie können mich telefonisch unter der Nummer 079 135 133 4 erreichen. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus.
- Wie läuft eine verkehrspsychologische Begutachtung ab?
Am Begutachtungstag werde ich mit Ihnen ein Gespräch über Ihre begangenen Verkehrsdelikte führen. Damit ich mich darauf gut vorbereiten kann, werde ich vorgängig Ihre Akten beim für Sie zuständigen Strassenverkehrsamt anfordern.
Weiter werden Sie an einem Computer Leistungstests bearbeiten, welche Auskunft über Ihre Leistungsfähigkeiten (z.B. Konzentration, Reaktion oder Aufmerksamkeit) geben.
Ebenfalls am Testcomputer werden Sie Persönlichkeitsfragebögen bearbeiten. Die Ergebnisse dieser Fragebögen ermöglichen es mir eine Aussage über Persönlichkeitsmerkmale zu tätigen, welche für die Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr wichtig sind.
- Muss ich zum Termin etwas Spezielles mitnehmen?
Am Begutachtungstag müssen Sie sich ausweisen können, das heisst, Sie müssen einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen (Identitätskarte, Pass oder Aufenthaltsbewilligung).
Falls Sie zum Autofahren eine Brille oder Kontaktschalen (Linsen) benötigen, nehmen Sie diese bitte mit, damit Sie die notwenigen Tests gut absolvieren können.
- Gibt es mehrere Termine?
Nein, in der Regel reicht ein Termin aus.
- Wie lange dauert die Durchführung der verkehrspsychologischen Begutachtung?
Reservieren Sie sich für den Termin zirka drei Stunden.
- Wann erfahre ich, ob das Gutachten positiv oder negativ ausgefallen ist?
Ich bemühe mich, Ihnen im Anschluss an die Begutachtung eine erste Einschätzung über den Ausgang des Gutachtens zu geben. Bitte beachten Sie aber, dass das Gutachten eine Empfehlung meinerseits an das zuständige Strassenverkehrsamt darstellt. Das heisst, schlussendlich verfügt das Strassenverkehrsamt den Entscheid, ob Sie charakterlich zum Führen von Motorfahrzeugen geeignet sind oder nicht.
Das fertig erstellte Gutachten werde ich 7 bis 10 Tage nach dem Begutachtungstermin an das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt verschicken.
- Was geschieht, nachdem ich bei Ihnen war?
Nach der Auswertung des Gesprächs und der Testergebnisse verfasse ich das Gutachten zu Handen des zuständigen Strassenverkehrsamtes. Dieses wird Sie über den weiteren Ablauf informieren.
- Wie geht es weiter, wenn das Gutachten positiv ausgefallen ist?
Wurde der positive Entscheid vom zuständigen Strassenverkehrsamt verfügt, so werden Sie nach Ablauf der Ihnen auferlegten Sperrfrist Ihren Führerausweis zurückerhalten. Dies gilt im Fall eines Sicherungsentzugs des Führerausweises.
Im Fall eines sogenannten Kaskadenentzugs (= Mindestentzugsdauer 24 Monate), sieht der Gesetzgeber vor Wiedererteilung des Führerausweises eine neue praktische Führerprüfung (Fahren) vor.
Betrug die Entzugsdauer 5 Jahre oder länger, ist vor der Wiedererteilung des Führerausweises eine vollständige neue Führerprüfung abzulegen.
Wurde Ihr Führerausweis auf Probe annulliert, so haben Sie ebenfalls eine vollständig neue Führerprüfung zu absolvieren.
- Wie geht es weiter, wenn das Gutachten negativ ausgefallen ist?
Muss Ihre charakterliche Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen verneint werden, so spreche ich im Gutachten eine Empfehlung aus, welche Massnahme Ihre Chancen auf eine charakterliche Eignung respektive auf die Wiedererlangung des Führerausweises erhöht. Eine solche Massnahme kann die Teilnahme an einem Gruppenkurs sein oder der Besuch einer Verkehrstherapie bei einem behördlich anerkannten Therapeuten/bei einer behördlich anerkannten Therapeutin.
Ist die Begutachtung negativ ausgefallen, haben Sie sich vor der Wiedererteilung des Führerausweises einer erneuten verkehrspsychologischen Begutachtung zu unterziehen.
- Ich spreche nicht so gut Deutsch. Kann ich jemanden mitbringen, der das Gespräch in meine Muttersprache übersetzt?
Nein, das ist nicht möglich. Sollten Ihre Deutschkenntnisse für die Durchführung der Begutachtung nicht ausreichen, werde ich für Sie einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin organisieren. Diese Kosten haben vollumfänglich Sie zu tragen.